- Alle Begleitpersonen gehören einer Regionalgruppe oder der Kantonalen Gruppe an.
- Die Mitgliedschaft für den Begleitdienst wird mit einem Vertrag geregelt.
- Die Begleitpersonen werden durch die lokale Einsatzleitung oder die Kantonale Einsatzzentrale für Begleitungen angefragt. Sie bestimmen die Einsätze nicht selber.
- Auf Wunsch wird die Seelsorge bei Begleitungen miteinbezogen.